Sie füllen unseren Interessentenbogen für Wohnungssuchende aus und bewerben sich damit persönlich oder per E-Mail in unserer Geschäftsstelle. Sie müssen kein Mitglied sein um Wohnungsangebote von uns zu erhalten.
Gefällt Ihnen eine Wohnung so gut, dass Sie diese anmieten möchten, müssen Sie zwingend Mitglied unserer Genossenschaft werden. Dazu unterzeichnen Sie eine Beitrittserklärung. Mit der Einzahlung eines Geschäftsanteils von derzeit 1.100,00 € und dem Beschluss durch den Vorstand, erwerben Sie die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Die Kündigung der Wohnung muss auf schriftlichem Wege mit Unterschrift des Nutzungsvertragspartners erfolgen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate
Mit Kündigung der Wohnung wird nicht automatisch der Geschäftsanteil gekündigt. Bei Austrittswunsch aus der Genossenschaft bedarf es hierzu einer separaten Kündigung des Geschäftsanteils.
Die Kündigung wird zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) wirksam und wird nach Ablauf der Kündigungsfrist von zwei vollen Geschäftsjahren und nach Beschluss in der darauf folgenden Vertreterversammlung ausgezahlt. Beispiel: Kündigung am 15.05.2020, Wirksamkeit zum 31.12.2020, Ende der Kündigungsfrist 31.12.2022, Auszahlung im Frühjahr 2023.
Weitere Informationen zu diesem Thema: siehe Satzung §7 ff
Zum Beispiel:
Weitere Informationen zu diesem Thema: siehe Satzung §35
Alle Mitglieder der Genossenschaft wählen alle fünf Jahre die Vertreter. Jedes Mitglied kann sich als Kandidat zur Vertreterwahl aufstellen lassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema: siehe Satzung §31 ff
Ein Lebenslanges Wohnrecht.
Faire Mieten.
Wir investieren das Geld unserer Mitglieder in den Bestand der Genossenschaft und entwickeln diesen laufend weiter.
Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter in der Abteilung Kundenkontakte stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner für all Ihre Anliegen zur Seite.
In unserem Nachbarschaftstreffpunkt B3 finden Sie einen Ort für Begegnungen und die Möglichkeit sich in die Gemeinschaft einzubringen.
Nach Zustimmung aller Nachbarn des von Ihnen bewohnten Hauses erteilen wir Ihnen gerne eine Genehmigung zur Haltung eines Hundes.
Das Meldegesetz schreibt vor, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der Stadt Dortmund umgemeldet haben müssen. Dazu benötigen Sie Ausweisdokumente wie z. B. die Personalausweise aller umzumeldenden Familienmitglieder und eine vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbestätigung. Diese hinterlegen wir für Sie in Ihrem Vertragsordner.
Wir empfehlen jedem Mitglied – spätestens bei Abschluss eines Miet-/Nutzungsvertrages – dringend eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese hilft Ihnen z. B. im Falle eines Wasserschadens als auch im Falle eines Wohnungsbrandes bei der Neubeschaffung Ihres Hausrates sowie bei vorübergehend anderweitiger Unterbringung.
Der Empfang von Sky ist problemlos möglich. Hierzu benötigen Sie lediglich eine Smartcard, die bei Sky im Abonnement erworben werden muss. Mit diesem Vertrag erhalten Sie einen Sky-Receiver und eine Smartcard (für „private Kabelnetzbetreiber“).
Sie rufen – während unserer Geschäftszeiten – unsere „Reparaturannahme“ an und teilen dort unter Bekanntgabe Ihres Namens, einer Rückrufnummer für die ausführende Firma und Ihrer Anschrift die Details des Mangels mit. Unser Mitarbeiter wird den Schaden aufnehmen und die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Der für Sie zuständige Mitarbeiter wurde Ihnen mit Aushändigung der Vertragsunterlagen bei Anmietung der Wohnung mitgeteilt.
Gerne können Sie Mängel auch per E-Mail melden.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten haben wir einen Anrufbeantworter mit den entsprechenden Telefonnummern der Notdienste für Sie eingerichtet. Diesen erreichen Sie unter der zentralen Telefonnummer: (0231) 94 1314 -0.
Eine Liste der Notfallfirmen finden Sie hier + Gewerk + Nummer (s. Anlage…)
„Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ Sie sind in der Betriebskostenverordnung geregelt.
Hierbei wird zwischen „kalten“ und „warmen“ Betriebskosten unterschieden.
Zu den „kalten“ Betriebskosten zählen zum Beispiel:
Zu den „warmen“ Betriebskosten zählen vor Allem:
Einmal im Jahr werden die für das abgelaufene Kalenderjahr angefallenen Betriebskosten abgerechnet. Auf welchen Zeitraum sich Ihre Abrechnung bezieht, teilen wir Ihnen auf Ihrer Abrechnung unter dem Begriff „Abrechnungszeitraum“ mit.
Gute Nachbarschaft benötigt auch ein paar Regeln. Selbstverständlich gilt in unserem Wohnungsbestand eine Hausordnung. Ein Exemplar unserer Hausordnung können Sie in unserer Geschäftsstelle erhalten oder hier einsehen.
Hier geht es zu unseren Energiespartipps.