Aktuell profitieren Sie von einer kostenfreien Kabel-TV-Versorgung, die wir Ihnen im Rahmen Ihres Mietvertrags bereitstellen. Die Kosten für Ihren Kabelanschluss wurden bis Juni 2024 jährlich über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Im geänderten Telekommunikationsgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Kosten der TV-Versorgung ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen.

 

Doch keine Sorge:
Der Kabelanschluss kann weiterhin von Ihnen genutzt werden.

Derzeit befinden wir uns in Vertragsverhandlungen, um Ihnen zukünftig weiterhin die Möglichkeit zu geben den Kabelanschluss für den Empfang von TV-Signalen zu nutzen. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen einen Preisvorteil für unsere Mieter zu erwirken.

Bis wir einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, bleibt Ihre kostenfreie TV-Versorgung, wie gewohnt, bestehen.

 

Alle nötigen Informationen hierzu
werden wir Ihnen per Post zusenden.

Seit dem 01.07.2024 wurden automatisch keine Gebühren mehr über die Betriebskosten umgelegt. Eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses ist hierfür nicht notwendig.

Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, wie Sie Ihren Kabelanschluss zukünftig weiter nutzen können.

 

Sie wollen zu allen Themen noch schneller informiert sein?

Alle Informationen zur Umstellung sowie weiteren wichtigen Themen rund um das Thema Wohnen und den Service bei der gws-Wohnen Dortmund-Süd eG erhalten Sie über unsere Mieter-App „meine gws-Wohnen“.

Jetzt persönlichen Aktivierungscode anfordern unter: gws-wohnen.de/app

 

*Bitte beachten Sie: Die Anbringung von Satellitenschüsseln ist weiterhin nicht gestattet. Der TV-Empfang erfolgt über den bestehenden Kabelanschluss oder das Internet.